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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



1. Allgemeines, Geltung

1.1 Alle unsere Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Vertragspartner stimmen der Geltung dieser AGB stillschweigend bei Vertragsabschluss/Auftragserteilung zu.

 

2. Angebot, Auftrag

2.1 Der Vertragspartner ist an einen uns erteilten Auftrag vier Wochen ab Eingang dieses Auftrags gebunden.

2.2. Wird uns nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners bekannt, die dessen Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit begründet in Frage stellen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz bestehen in diesem Falle nicht.

2.3 Ergeben sich bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, deren Leistungen maßgeblich für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages durch uns ist, wesentliche Änderungen, etwa in der Lieferfähigkeit, der Preisstellung, der Qualität, oder anderer Umstände, so können wir von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, sofern dadurch für uns eine Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar wird. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners besteht in diesen Fällen nicht. In diesem Fall wird der Vertragspartner von uns unverzüglich über das Leistungshindernis oder den Grund der Leistungserschwerung informiert und der Rücktritt ggf. unverzüglich erklärt.

2.4 Beschreibungen und Abbildungen unserer Ware/Dienstleistung sind nur annähernd maßgeblich. Wir behalten uns Änderungen bis zur Lieferung vor, durch die jedoch die Interessen des Vertragspartners nicht unzumutbar beeinträchtigt werden dürfen.

 

3. Preise
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise netto in EURO, ohne Mehrwertsteuer und ohne Transport oder Fracht. Diese Kosten hat der Vertragspartner zu tragen, auch wenn sie nicht besonders ausgewiesen sind.

 

4.  Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlung unserer Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum spesenfrei zu leisten.

4.2 Die Zahlung hat bargeldlos auf ein von uns benanntes Konto oder bar zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.

4.3 Bei der Überschreitung der Zahlungsfrist durch den Vertragspartner sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu fordern, die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

4.4 Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt unsere Forderungen fällig zu stellen und weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitshinterlegung durchzuführen. Daneben sind wir berechtigt, nach Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn uns nach Vertragsschluss wesentliche Veränderungen in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners bekannt werden, durch die begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit entstehen.

4.5 Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind.

 

5. Lieferung- und Leistungszeit / Teillieferungen und Teilleistungen

5.1 Sind Lieferfristen vereinbart, so beginnen diese mit dem Tag des Zugangs unserer Auftragsbestätigung bei dem Vertragspartner. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Frist versendet oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.2 Soweit für die Ausführung des Auftrages Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners erforderlich sind, ist deren ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung Voraussetzung für die Einhaltung unserer Lieferfristen. Kommt der Vertragspartner diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, mindestens jedoch um die Dauer der vom Vertragspartner zu verantwortenden Verzögerung.

5.3 Werden wir durch höhere Gewalt oder aufgrund von unkalkulierbaren Ereignissen an der Lieferung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um einen angemessenen Zeitraum, mindestens um die Dauer der Hinderung. Entstehen durch solche Hintergründe nicht nur vorübergehende Leistungshindernisse, so sind wir berechtigt wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Für den Begriff der Hinderungsgründe durch höhere Gewalt oder unkalkulierbare Ereignisse gilt § 2 Abs. 3, dieses Vertrages entsprechend, Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Vertragspartner unverzüglich mitteilen.

5.4 Führt eine Behinderung durch höhere Gewalt oder unkalkulierbare Ereignisse zu einer länger als zwölf Wochen dauernden Verzögerung der Lieferung, ist der Vertragspartner berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen. In gleicher Weise steht uns bei einer länger als zwölf Wochen dauernden Verzögerung die Lieferung durch höhere Gewalt oder unkalkulierbare Ereignisse das Recht zum Rücktritt zu. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesem Fall gleichfalls ausgeschlossen.

5.5 Ist die Überschreitung des Liefertermins von uns zu vertreten, kommen wir erst in Verzug, wenn uns der Vertragspartner schriftlich eine Nachfrist von wenigstens einem Monat gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Kommen wir in Verzug, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner kann eine Nichteinhaltung der Lieferfrist gegen uns nur geltend machen, wenn er seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

5.6 Zur Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.

 

6. Versand, Gefahrenübergang

6.1 Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung von uns für den Versand ab Werk bereitgestellt ist. Erfolgt die Sendung in Teillieferungen, so geht die Gefahr jeweils mit Bereitstellung des entsprechenden Teils an den Vertragspartner über. Dies gilt auch dann, wenn wir andere Leistungen übernommen haben.

6.2 Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Vertragspartners oder ruft er die Waren bei Abrufaufträgen nicht rechtzeitig ab, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.

6.3 Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners, tritt eine sonstige durch ihn zu vertretende Verzögerung ein oder ruft er die Waren bei Abrufaufträgen nicht rechtzeitig ab, so wird die Ware auf Kosten des Vertragspartners eingelagert. Der Vertragspartner hat in diesem Fall das anfallende Lagergeld zu zahlen. Die Berechnung weiterer Kosten gegen Nachweis bleibt vorbehalten. Die Zahlungspflicht des Vertragspartners bleibt davon unberührt. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt sofortige Zahlung der Waren zu verlangen.

6.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Transportmittel und der Ausführungsort für die vertragliche Leistung durch uns bestimmt. Mit diesem Bestimmungsrecht wird keine Gewähr dafür übernommen, dass es sich um die jeweils schnellste oder billigste Art handelt.

6.5 Eventuell anfallendes Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Eine Haftung für Beschädigungen, Diebstahl und dergleichen nach Gefahrenübergang ist ausgeschlossen.

6.6 Auf Wunsch des Vertragspartners sind wir bereit eine Transport- ‚Diebstahl- oder sonstige Versicherung abzuschließen. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht nicht. Die Kosten einer Versicherung gehen zu Lasten des Vertragspartners.

6.7 Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Vertragspartner entgegenzunehmen.

 

7. Gewährleistung, Haftung

7.1 Branchenübliche Abweichungen in Qualität, Durchführung und Ausmaß der Dienstleistung stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu Beanstandung.

7.2 Mängel der von uns gelieferten Ware müssen uns spätestens acht Tage nach Empfang, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Feststellung vom Vertragspartner schriftlich angezeigt werden.

7.3 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge behalten wir uns vor, eine Nachbesserung vorzunehmen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns nach Absprache die erforderliche und angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller Handlungen zu geben, die für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung notwendig ist.

7.4 Wird innerhalb einer vom Vertragspartner gesetzten angemessenen Frist von uns keine Leistung erbracht oder schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, so steht dem Vertragspartner das Recht zur Herabsetzung des Rechnungspreises oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

7.5 Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, sind uns gegenüber grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn die genannten Schäden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruht. Der Haftungsausschluss greift auch dann nicht, wenn eine zwingende gesetzliche Haftung besteht sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

8. Anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN Kaufrechts (CISG), sofern nicht zwingend gesetzliche Regelungen dieser Vereinbarung entgegenstehen.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1Erfüllungsort für die Leistungen beider Parteien ist Freising.

9.2Als Gerichtsstand gilt Freising bzw. das für Freising zuständige Gericht als vereinbart, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Wir haben das Recht, statt an diesem Gericht auch den Gerichtstand des Hauptsitzes des Vertragspartners zu wählen.

 

10. Verjährung

Alle Ansprüche des Vertragspartners gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren in 12 Monaten, soweit sich nicht aus den vorstehenden Regelungen oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine andere Verjährungsfrist ergibt.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Regelungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

 11.2 Der Vertrag wird ausnahmsweise unwirksam, wenn er unter Berücksichtigung der unter Absatz 1 genannten Änderung für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde.